Die Kosten für eine Augenprothese werden grundsätzlich einmal im Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Im Falle des Verlustes oder bei Bruch der Prothese, sowie der Versorgung von Kindern kann dies auch mehrmals pro Jahr geschehen. Sollte es nötig sein die Augenhöhle operativ zu verändern, wird ebenfalls eine Neuanfertigung genehmigt. Grundvoraussetzung für eine Anfertigung ist immer ein Rezept von Ihrem Augenarzt bzw. Hausarzt.
Bei Kriegsgeschädigten muss eine Kostenübernahme der orthopädischen Versorgungsstelle vorliegen. Die Kostenübernahme muss der Patient beantragen.
Für jeden gesetzlich Versicherten beträgt nach §33 SGB V der zu leistende Eigenanteil 10,00 Euro. Bei Personen unter 18 Jahren, bei von der Zuzahlung befreiten Patienten sowie Berufsgenossenschaft – Versicherten entfällt dieser Beitrag.
Bei Privatpatienten erfolgt die Versorgung nach einem ähnlichen Prinzip, wobei ein gewisser Hebesatz vorliegt. Dieser ist individuell und wird je nach Versorgungsaufwand in Rechnung gestellt.
Unsere Praxis ist durch die Präqualifizierungsstelle mdc in Berlin zertifiziert und somit als qualifizierter Leistungserbringer kassenübergreifend zugelassen.